Der Schöpfer hat den Menschen als das herausragendste Geschöpf in diesem erstaunlich gestalteten Universum eingeführt. Der Grund für diese Ehre, die dem Menschen verliehen wurde, liegt allein in seinem Intellekt, seinem Unterscheidungsvermögen und seiner Fähigkeit zum Denken. In gewissen anderen Belangen übertreffen andere Geschöpfe den Menschen. Daher ist jeder Mensch dafür verantwortlich, Recht von Unrecht zu unterscheiden und sein Leben in Übereinstimmung mit dem Rechten zu führen. Eben zu diesem Zweck wurden Tausende von Propheten entsandt – um der Menschheit die Wahrheit zu überbringen und ihr Wegweisung zu schenken. Diese Propheten haben ihre Sendung getreulich erfüllt.
Es steht dem Menschen nicht zu, sich selbst Gesetze zu schaffen. Denn dem Menschen fehlt die genaue Kenntnis künftiger Ereignisse, vergangener Geschehnisse und der verborgenen Verwicklungen, die jedem Wesen eigen sind. Wie also könnte er Gesetze formulieren? Ist es nicht der Hersteller eines Produkts, der dessen Bedienungsanleitung verfasst? Ebenso werden die Gesetze, die die menschliche Gesellschaft lenken, vom allmächtigen Schöpfer aufgestellt, der die Menschheit erschuf, das gesellschaftliche Gefüge entwarf und über letztgültiges Wissen aller Dinge verfügt. Diese göttlichen Gesetzeskodizes sind im Islam verkörpert.
Die Propheten waren jene, die der Menschheit Wegweisung brachten, und das letzte Glied in dieser prophetischen Kette ist der Prophet Muhammad ﷺ. Seine Gemeinschaft umfasst jene, die gegenwärtig auf dieser Welt leben, sowie jene, die bis zum Ende der Zeit bestehen werden. Der Rechtsrahmen, den Allah dem Propheten Muhammad ﷺ anvertraut hat, ist es, der bis heute befolgt wird. Dieses Rechtssystem lässt sich grob in zwei Bereiche gliedern: Glaubensangelegenheiten und Angelegenheiten der Praxis. Letztere bildet hier den Schwerpunkt.
Es gibt heute keine andere Rechtsschrift in der Welt, die jeden Aspekt des menschlichen Lebens so sorgsam analysiert und Recht von Unrecht scheidet. Überdies kann nur das göttliche Eingreifen einen derart umfassenden Rechtsrahmen hervorbringen.
Das islamische Recht wird aus vier Hauptquellen abgeleitet:
- Das Heilige Buch (Koran)
- Die Worte, Handlungen und stillschweigenden Billigungen des Propheten ﷺ (Hadith)
- Der Konsens qualifizierter Gelehrter (Idschma), wenn Fragen im Koran oder Hadith nicht ausdrücklich behandelt werden
- Der Analogieschluss (Qiyas), der darin besteht, rechtliche Schlüsse zu ziehen, indem neue Fälle mit anerkannten Präzedenzfällen verglichen werden
Diese vier Quellen bilden das Fundament der islamischen Rechtswissenschaft.
Die islamische Rechtswissenschaft erörtert vorrangig vier große Bereiche:
- Gottesdienst (Ibadat) – Die Wechselbeziehungen zwischen dem Menschen und seinem Schöpfer, einschließlich ritueller Handlungen wie Gebet, Almosen (Zakat), Fasten und Pilgerfahrt (Hadsch).
- Rechtsgeschäfte (Muamalat) – Der rechtliche Rahmen, der die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Einzelpersonen regelt.
- Ehe- und Familienrecht (Munakahat) – Bestimmungen, die das eheliche Leben und damit zusammenhängende Belange betreffen.
- Verbrechen und Strafen (Dschinayat) – Gesetze, die sich mit Straftaten, Strafmaßen und der Beilegung von Konflikten befassen.
Nach der schafiitischen Rechtsschule (Madhhab) des islamischen Rechts fällt jede menschliche Handlung in eine der folgenden fünf Kategorien:
- Verpflichtend (Wadschib oder Fard) – Handlungen, deren Vollziehung Lohn bringt und deren Unterlassung Strafe nach sich zieht.
- Empfohlen (Sunna) – Handlungen, die bei ihrer Vollziehung Lohn bringen, deren Unterlassung jedoch keine Strafe nach sich zieht.
- Verboten (Haram) – Handlungen, die bei ihrer Vollziehung zur Strafe führen und bei ihrer Vermeidung Lohn bringen.
- Verpönt (Makruh) – Handlungen, die bei ihrer Vollziehung keine Strafe nach sich ziehen, deren Vermeidung jedoch Lohn bringt.
- Erlaubt (Halal oder Mubah) – Handlungen, die weder Lohn noch Strafe mit sich bringen, gleichgültig ob sie vollzogen oder unterlassen werden.
Keine menschliche Handlung fällt außerhalb dieser fünf Kategorien.
In Angelegenheiten der Praxis gibt es innerhalb der islamischen Rechtswissenschaft vier anerkannte Lehrrichtungen (Madhahib). Jeder Gläubige ist gehalten, sich in seiner religiösen Praxis an eine dieser Schulen zu halten:
- Schafiitisch (Imam asch-Schafii)
- Hanafitisch (Imam Abu Hanifa)
- Malikitisch (Imam Malik)
- Hanbalitisch (Imam Ahmad ibn Hanbal)
